Unsere Geschichte
Die Wurzeln der Kanzlei Nath & Kollegen liegen in der Münchner Kanzlei Seidl, die ihrerseits aus der bereits im 19. Jahrhundert in München ansässigen Kanzlei Dr. Paret hervorging. In ihrer heutigen Form wurde unsere Rechtsanwaltskanzlei 1956 von dem inzwischen verstorbenen Seniorchef Rechtsanwalt Heinz Nath gegründet.
Ein Schwerpunkt lag zunächst auf dem Gebiet des Entschädigungs- und Lastenausgleichsrechts: die Anwaltskanzlei Nath vertrat u.a. zahlreiche in den USA und in Israel lebende Holocaust-Opfer und arbeitete zu diesem Zweck eng mit amerikanischen und israelischen Anwaltskanzleien zusammen. Zudem war die Kanzlei seit ihrer Gründung auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts, des Verkehrsrechts sowie des Arbeitsrechts tätig.
Zur Zeit betreuen unsere Anwälte zahlreiche Mandate in den Bereichen Arbeits- und Wirtschaftsrecht sowie Sozialversicherungs- und Versicherungsrecht. Darüber hinaus beraten und vertreten die Rechtsanwälte Jürgen Nath, Klaus Peter Nath und Raffael Nath ihre Mandanten auch in Bereichen des allgemeinen Zivilrechts.