Fachanwalt
Die Bezeichnung „Fachanwalt“ ist das einzige tatsächlich geprüfte und objektive Qualitätsmerkmal für eine anwaltliche Spezialisierung.
Der „Fachanwalt“ wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer vergeben. Um diesen Titel zu erhalten, muss ein Anwalt der Rechtsanwaltskammer belegen, dass er seit mindestens drei Jahren als Anwalt tätig ist und dass er über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem jeweiligen Fachgebiet verfügt. Hierfür muss er eine Fachprüfung erfolgreich absolvieren.
Zudem muss ein Fachanwalt sich laufend fortbilden und dieses der Rechtsanwaltskammer nachweisen.
Im Gegensatz zum Titel „Fachanwalt“ basieren die in Branchenbüchern verbreiteten Angaben wie „Spezialist“, „Interessenschwerpunkt“ oder „Tätigkeitsschwerpunkt“ allein auf einer Selbsteinschätzung des jeweiligen Anwalts.
Im Rechtsanwalts-Team der Kanzlei Nath & Kollegen sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und Steuerrecht vertreten.