Jürgen Nath
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1988
Mediation und Schlichtung nach dem bayerischen Schlichtungsgesetz
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
Landesregionalleiter des VDAA
Dienstverträge mit Geschäftsführern und Vorständen
Rechtsanwalt Jürgen Nath ist spezialisiert auf den Bereich Arbeitsrecht. Er war 1988 einer der ersten Anwälte, denen der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen wurde.
Jürgen Nath entwickelt für seine Mandanten Strategien für Umstrukturierungen und Sanierungen, Outsourcing, Management-Buy-Out und die Übertragung von Betrieben bzw. einzelner Betriebsteile. Außerdem ist er Spezialist für die unterschiedlichen Vergütungsformen von Aktienoptionen über Erfolgsbeteiligungen, Incentives und Provisionen bis hin zu Zielvereinbarungen. Die Abgrenzung von Arbeitsverhältnissen zu freien Dienstverhältnissen (Stichwort: Scheinselbständigkeit) ist häufiger Gegenstand seiner Beratungen.
Besonders erfolgreich ist Rechtsanwalt Jürgen Nath in der außergerichtlichen Lösung von Konflikten. Er setzt hierfür verschiedene Verfahren der Mediation ein und ist als Schlichter nach dem bayerischen Schlichtungsgesetz tätig.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt organisiert und veranstaltet Jürgen Nath Workshops für Arbeitsrecht, hauptsächlich für mittelständische Unternehmen, denen er praktisches arbeitsrechtliches Wissen vermittelt.
Bei Bedarf auch Beratungen in französischer, spanischer oder englischer Sprache.
Werdegang
Nach seinem Studium in München und Genf arbeitete Rechtsanwalt Jürgen Nath als Assistent des Lehrstuhls für Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität in Genf. 1978 wurde er als Anwalt zugelassen und ist seither in der Kanzlei Nath tätig.
Sekretariat:
Ümran Gözeten, Tel. (089) 856 309-0