Klaus-Peter Nath
Fachanwalt Für
Steuerrecht Seit 1990
Gesellschaftsrecht
Arbeitsrecht
Erbrecht
Familienrecht
Rechtsanwalt Klaus-Peter Nath berät Unternehmen in allen Fragen des Steuer- und Wirtschaftsrechts – so zum Beispiel bei Vermögensübertragungen und Nachfolgeregelungen sowie Vermögensauseinandersetzungen im privaten und betrieblichen Bereich.
Ihm ist nicht nur der juristische, sondern auch der wirtschaftliche Blickwinkel vertraut: Seine besondere Kompetenz liegt dort, wo sich steuerrechtliche, gesellschaftsrechtliche und allgemeine zivilrechtliche Fragen miteinander verzahnen; wo also nicht nur ein Teilaspekt, sondern das Verständnis und die Koordination verschiedener Rechtsgebiete gefragt sind. Unter diesem Gesichtspunkt betreuter Mandanten im Bereich des Erb- und Familienrechts wie auch bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen und Auseinandersetzungen.
Werdegang
Nach seinem Studium und dem Referendariat in München war Klaus Peter Nath fünf Jahre im Bayerischen Finanz- sowie im Wirtschaftsministerium tätig. 1987 entschied er sich für den Anwaltsberuf und trat der Kanzlei Nath als Rechtsanwalt bei.
Sekretariat:
Dilek Akar, Tel. (089) 856 309-0