Sozialversicherungsrecht
Als Unternehmer sind Sie laufend mit Fragen der Sozialversicherung konfrontiert:
Sie verantworten nicht nur die ordnungsgemäße Anmeldung Ihrer Arbeitnehmer, sondern auch die Berechnung und das Abführen der Versicherungsbeiträge. Gegenüber den Sozialversicherungsträgern haften Sie sowohl für die Arbeitgeber-, als auch für die Arbeitnehmerbeiträge. Sie müssen sich mit den verschiedenen Formen der Vermögensbildung oder der Altersversorgung Ihrer Arbeitnehmer auseinandersetzen und obendrein die verschiedenen Konstellationen bei geringfügiger Beschäftigung kennen.
Wir betreuen Unternehmen in all diesen Fragen rund um das Thema Sozialversicherung. Auch hier gilt unser Grundsatz: „Es ist nie zu früh, sondern allenfalls zu spät!“ Bereits im Vorfeld legen wir gemeinsam mit unseren Klienten Ziele fest, entwickeln verschiedene Optionen und entwerfen die ideale Strategie. Denn viele Probleme lassen sich durch rechtzeitige Planung vermeiden.
Da die Kanzlei Nath & Kollegen Fachanwälte für Arbeits-, und Steuerrecht unter einem Dach versammelt, sehen wir nicht nur die Teil-Aspekte einzelner Gebiete, sondern denken und beraten fachübergreifend.
Stichwort Scheinselbständigkeit
Möglicherweise scheuen Sie sich auf Grund der unsicheren wirtschaftlichen Lage, zusätzliche Arbeitskräfte einzustellen, Ihr derzeitiger Arbeitsanfall ist jedoch mit den verfügbaren Arbeitskräften nicht zu bewältigen. Sie stellen deshalb einen oder mehrere freie Mitarbeiter ein. – Schließlich lassen sich diese flexibel nach Bedarf einsetzen und um Sozialversicherung oder Versteuerung brauchen Sie sich nicht zu kümmern.
Achtung: Selbst nach langjähriger Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern kann sich herausstellen, dass es sich möglicherweise tatsächlich um sogenannte „Scheinselbständige“ handelt. – Erhebliche Nachzahlungen an Sozialversicherungsbeiträgen könnten gegen Sie geltend gemacht werden.